Neue Klassenregeln 2003

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  Englisch

The following amendments to the Class Rules have been approved to be effective 1st March 2003.

Rule 26.2      Propulsion
Amendment: In the second sentence delete "12 knots" and insert the following:
"10 knots"

Rule 26.2
Amendment: Add at the end of the current rule:
"During the race, if the constant wind speed drops down below 10 knots the Race Committee may decide to put back in force RRS 42 (with the alteration of rule 26.1).
If so decided, RRS 42 (with the alteration of rule 26.1) will apply from the mark where a Race Committee boat close to this mark has displayed the international code flag "B" with the yellow flag, and until a yellow flag is displayed alone by a Race Committee boat close to any further mark, and so on (Alteration to RRS Race Signals).
At each mark where such a visual signal is made, the Race Committee mark boat will call competitors attention by frequent short sound signals."
 
 

Deutsch

Der neue Text der Klassenregel 26 lautet:

26 Unerlaubter Vortrieb
26.1 Entsprechend RRS 42.3 (b). Wenn eine Yacht auf einem freien Bahnschenkel die Möglichkeit zum Wellenreiten (Beschleunigen auf der Leeseite einer Welle) oder Gleiten hat, so darf die Mannschaft, um dieses Wellenreiten oder Gleiten einzuleiten, pumpen, allerdings nur ein Mal pro Welle oder Windböe.

26.2 Wird vor dem Vorbereitungssignal auf dem Startschiff eine gelbe Flagge gesetzt, ist Regel 42, RRS nicht in Kraft. Die gelbe Flagge wird normalerweise nicht gesetzt, wenn die erwartete Windgeschwindigkeit weniger als 10 Knoten beträgt. Konkurrierende Boote dürfen nur Wind und Wasser benutzen um ihre Geschwindigkeit zu ändern. Mannschaften können Trimm von Segel und Boot verändern oder andere seemännische Aktionen ergreifen. Sie können den Körper ohne Einschränkung bewegen mit der Ausnahme, dass das Fortbewegen des Bootes im Wasser durch Paddeln verboten ist.

Während der Wettfahrt: 
wenn die konstante Windgeschwindigkeit unter einen Wert von 10 Knoten fällt, kann die Wettfahrtleitung entscheiden Regel WR 42 (mit Änderung der Regel WR 26.1) wieder in Kraft zu setzen.
Wird so entschieden, tritt Regel 42 (mit Änderung der Regel WR 26.1) ab der Bahnmarke in Kraft, an der ein Boot der Wettfahrtleitung Flagge „B“ des internationalen Signalbuches zusammen mit der gelben Flagge zeigt, bis eine einzelne gelbe Flagge an einer darauf folgenden Bahnmarke von einem Boot der Wettfahrtleitung gezeigt wird, uns so weiter (Ändert WR Signale).
An jeder Bahnmarke an der ein solches Signal gezeigt wird, ist die Aufmerksamkeit der Teilnehmer durch wiederholte (kurze) Schallsignale vom Boot der Wettfahrtleitung auf das Signal zu lenken.

Neu ist die Windeschwindigkeit 10 (statt 12) Knoten und die Möglichkeit während der Wettfahrt die Regel 42 außer Kraft zu setzen. Das gibt dem Wettfahrtleiter mehr Möglichkeiten den Funfaktor der Wettfahrt zu steigern, fordert allerdings die Segler auch besser an den Bahnmarken aufzupassen. Bitte verbreitet diese Neuerung auch in eurem Verein, damit nicht nur die Segler bescheid wissen sondern auch die Wettfahrtleiter, auf die es dabei ja ankommt.
Den englichen Originaltext findet Ihr bei der internationalen KV (http://470.org/yellowflagrule.htm) oder bei der ISAF im Internet unter http://www.sailing.org/menu.asp?MenuID=du~~GWxs/B7wq%60QsLGLVxyzM auf Seite 11 des PDF. Die kompletten Klassenregeln können über die Geschäftsstelle bezogen werden.
 
 

Rüdiger Schuchardt.